Verhaltensregeln

Bei Nichteinhaltung der folgenden Regeln wird Ihre CampusCard für die personallose Öffnung gesperrt.

  1. Das Betreten der Bibliothek ist nur nach Authentifizierung mit der eigenen CampusCard/dem eigenen Bibliotheksausweis gestattet. Voraussetzung für die Freischaltung der personallosen Öffnung ist, dass Sie das unten stehende Formular ausfüllen. 
  2. Der Zutritt mehrerer Personen mit nur einer CampusCard/einem Bibliotheksauweis ist verboten – unabhängig davon, ob die Personen eine Freischaltung besitzen oder nicht. Jede Person darf die Bibliothek nur mit Ihrer eigenen CampusCard/ihrem eigenen Bibliotheksausweis betreten und verlassen.
    Gehbehinderte Personen erhalten einen gesonderten Zugang und eine gesonderte Einweisung.
  3. Der Aufenthalt in der Bibliothek erfolgt so rücksichtsvoll wie möglich.
  4. Die Bibliothek dient ausschließlich als Lern- und Arbeitsort. Jegliche andere Nutzung ist untersagt.
  5. Rauchen und alkoholische Getränke sind in der Bibliothek verboten.
  6. Medien dürfen nur aus der Bibliothek mitgenommen werden, wenn sie am Selbstverbucher ausgeliehen wurden. Andernfalls gilt das als Diebstahl (Straftatbestand), der auch als solcher geahndet wird. Sollte der Selbstverbucher nicht einwandfrei arbeiten, so ist keine Mitnahme möglich.

 

Hinweis:

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus, Ihre CampusCard/Ihr Bibliotheksausweis wird dann von uns manuell für die personallose Öffnung freigeschaltet. Sie werden per E-Mail von uns informiert, sobald die Freischaltung erfolgt ist. 

 

Registrierung für die personallose Öffnung

Sie können sich hier anmelden, um an der personallosen Öffnung der Bibliothek teilzunehmen:

* Pflichtfelder

HIER finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Verhaltensregeln während der personallosen Öffnung und Informationen zur Videoüberwachung der Bibliotheksöffnung.